AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Reisegast,

schön, dass Sie sich für Punda Milia Travel entschieden haben. Folgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite. Mit Ihrer Reiseanmeldung bei uns, akzeptieren Sie diese Bedingungen und sie werden rechtsgültig.

§1 Abschluss des Reisevertrages

1) Mit dem Ausfüllen der Reiseanmeldung und dem weiteren Zusenden an Punda Milia Travel bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Punda Milia Travel Janine Joeris (nachfolgend Punda Milia Travel genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

(2) Diese Anmeldung kann schriftlich per Telefax, per Brief oder per E-Mail an Punda Milia Travel versandt werden. Der Reiseanmelder haftet für alle Verpflichtungen aller weiterer Reiseteilnehmer, die aus dem Reisevertrag zu entnehmen sind.

(3) Reiseangebote von Punda Milia Travel sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und Preisänderungen. Punda Milia Travel ist abhängig von der Rückbestätigung der gewünschten Leistungen seitens Dritter.

(4) Mit der Annahme und Bestätigung des Reiseveranstalters Punda Milia Travel kommt ein Reisevertrag zustande. Die Annahme seitens Punda Milia Travel bedarf keiner besonderen Form. Nach Vertragsabschluss und Rückbestätigung aller Leistungen wird dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung mit dazugehörigem Reisepreissicherungsschein von Punda Milia Travel zugestellt. Liegt dem Kunden keine schriftliche Buchungsbestätigung vor, ist die Leistung als unverbindlicher Kundenwunsch zu betrachten, für den keine Gewährleistung übernommen werden kann.

(5) Sind erhebliche Abweichungen in der Buchungsbestätigung vorhanden, erhält der Kunde ein neues Reiseangebot, welches für eine Dauer von 10 Tagen verbindlich ist. Auf Grundlage des neuen Reiseangebots und innerhalb der 10-tägigen Frist kann der Kunde eine neue Annahme schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief abgeben und ein neuer Reisevertrag kommt zustande. Eine Annahme kann durch den Kunden ausdrücklich erfolgen oder durch eine eindeutige Erklärung wie beispielsweise durch die Anzahlung und Restzahlung.

(6) Übernimmt Punda Milia das Vermitteln von ausdrücklich genannten Fremdleistungen wie beispielsweise Flüge, Mietwagen und Hotelleistungen, schuldet Punda Milia Travel nur die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht die Leistung selbst. Dieses Zustandekommen des Reisevertrages richtet sich nach den ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen und nach den Geschäftbedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

(7) Punda Milia Travel weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Reiseverträgen nach §651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz durch das ausgefüllte Reiseanmeldeformular kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten.

§2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Punda Milia Travel in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Punda Milia Travel.

§3 Bezahlung

(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung mit dazugehörigem Sicherungsschein wird bei langfristig gebuchten Reisen zunächst eine Anzahlung in Höhe von 25% der Reiseleistung zzgl. ggf. anfallender Prämien für eine Reiserücktrittsversicherungen sowie Permits für das Gorilla-/Schimpansen Trekking in Uganda und/oder Ruanda sofort fällig. Vermittelte Flugleistungen von Punda Milia Travel werden nach Buchungsabschluss sofort und zu 100% nach Rechnungserhalt fällig. Alle Zahlungen sind auf das genannte Geschäftskonto von Punda Milia Travel zu entrichten. Der Eingang der Restzahlung muss 1 Monat vor Reiseantritt bei Punda Milia Travel verbucht sein. 

(2) Beginnt die Reise innerhalb der nächsten 30 Tage, so ist der gesamte Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Nach Eingang der vollständigen Zahlung werden die notwendigen Reisedokumente, Voucher und Routeninformationen, wenn nicht anders vereinbart, per Post an den Reiseanmelder versandt.

(3) Bei nicht geleisteter Zahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf die Erbringung der Reiseleistungen und der Dokumentenversand kann nicht vollzogen werden. Fallen durch die nicht erbrachte Zahlung Kosten an, wie beispielsweise eine Eilzustellung der Reisedokumente, sind diese Kosten vom Reiseanmelder zu tragen.

(4) Ist der gesamte Reisepreis trotz genannter Fälligkeit und einer von Punda Milia Travel gesetzten Frist nicht ordnungsgemäß eingegangen, kann Punda Milia Travel das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

(5) Zahlungen können per Banküberweisung oder gültiger Kreditkarten wie Visa, Master Card und American Express erfolgen. Die Bezahlung ist per Banküberweisung oder gültiger Kreditkarte (Master Card, Visa, American-Express) möglich.

§4 Leistungen

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der verbindlichen Reisebestätigung von Punda Milia Travel. Punda Milia Travel behält sich vor, aus unvorhersehbaren und erheblichen Gründen nach Abschluss des Reisevertrages eine Änderung der Reiseleistungen zu erklären. Hierüber wird der Kunde vor Reisebeginn ausführlich informiert.

(2) Sofern wegen eines nicht von Punda Milia Travel zu vertretenden Umstandes eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich wird, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Punda Milia Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Punda Milia Travel über die Änderung der Reiseleistung gegenüber Punda Milia Travel geltend zu machen.

(3) Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht, nicht in den Reiseleistungen enthalten. Punda Milia Travel empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Abbruch-, Kranken- und Unfallschutz. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich mit den Kunden und dem genannten Versicherer zustande. Punda Milia Travel handelt bei Buchung einer Versicherungsprämie ausschließlich als Vermittler. Die Details des Versicherungsvertrages, insbesondere hinsichtlich Rechten und Pflichten, Rücktritt und Beginn des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den Versicherungsbedingungen sowie im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen. Punda Milia Travel weist darauf hin, dass ein Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Prämie besteht.

§5 Anpassung des Reisepreises

(1) Punda Milia Travel behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis zu ändern. Dies geschieht nur im Falle von Erhöhungen der Beförderungskosten wie Kerosinzuschläge, Flughafengebühren, Währungsschwankungen und örtlich bedingte Steuern und Gebühren.

(2) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn und maximal in Höhe von 8% der Reisekosten verlangt werden. Diese Erhöhung ist unwirksam, wenn der Vertragsabschluss weniger als 4 Monate vor Reiseantritt liegt. Punda Milia Travel versichert, dass diese Preiserhöhung bei Abschluss des Reisevertrages noch nicht eingetreten ist und nicht vorsehbar waren.

§6 Rücktritt durch den Kunden, Stornierungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Punda Milia Travel von dem Reisevertrag zurücktreten. Unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen steht Punda Milia Travel gewöhnlich ersparte Aufwendungen und möglich anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung pauschale Entschädigungen zu. Folgende Sätze sind gültig. Punda Milia Travel behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders im Hinblick auf besondere Angebotspreise und Rabatte.

(2) Bei Stornierungen von Normalpreisen und Sparangeboten gelten folgende Gebührensätze:

bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

von 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises

von 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

von 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

von 14 Tage bis Antritt der Reise 90 % des Reisepreises

ab einem Tag vor Reiseantritt sowie bei nicht Erscheinen 95 % des Reisepreises.

Ein gebuchter Flextarif kann ohne Angaben von Gründen bis 30 Tage vor Abreise kostenfrei storniert werden. Dies gilt nur für Reiseleistungen. Flugleistungen unterliegen den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft. 

(3) Die Kunden sind verpflichtet bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben, wenn nicht anders vereinbart.

(4) Das Umbuchen und Stornierung von vermittelten Flugleistungen unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Punda Milia Travel tritt ausdrücklich als Vermittler von Flugleistungen auf.

(6) Es besteht kein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Punda Milia Travel muss daher den Kunden die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt gemäß §6 Absatz 2 ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet Punda Milia Travel eine Umbuchungsgebühr von 100,00 EUR pro Vorgang zuzüglich der Preisdifferenz zur neuen Reiseleistung.

(7) Namensänderungen auf Reiseleistungen sind vor Reiseantritt jederzeit möglich. Punda Milia Travel erhebt dafür eine Aufwandsgebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Person zuzüglich eventuell anfallender Mehrkosten. Namensänderungen auf Flugleistungen sind nicht gestattet und erfordert eine Stornierung und Neubuchung der Flüge. Die Ersatzperson tritt in die Rechte und Pflichten die aus dem Reisevertrag entstanden sind. Der volle Name der Ersatzperson ist vor Reiseantritt rechtzeitig mitzuteilen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Punda Milia Travel für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

§7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, wie beispielsreise verspätete Ankunft durch selbstgebuchte Flüge, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, bemüht Punda Milia Travel sich um eine Erstattung der ersparten Leistungen. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises besteht nicht.

§8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Punda Milia Travel kann vor Reiseantritt mit Begründung aus folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

(1) Wenn die Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens Punda Milia Travel nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die örtlichen Leistungsträger (wie Hotels, Agenturen, Mietwagenanbieter) sind von Punda Milia Travel bevollmächtigt, die Rechte von Punda Milia Travel wahrzunehmen und die Kündigung des Reisevertrages zu übermitteln. Wird der Reisevertrag aus diesem Grunde gekündigt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

(2) Wird eine ausgeschriebene und explizit im Reiseangebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Punda Milia Travel vom Reisevertrag zurücktreten. Dies kann nur bis 4 Wochen vor Reiseantritt und nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten durchgeführt werden und wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Reisepreis wird unverzüglich dem Kunden gutgeschrieben.

(3) Ist seitens Punda Milia Travel eine Durchführung der Reise nach Prüfung aller Möglichkeiten nicht zumutbar, weil eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze besteht, kann Punda Milia Travel vom Reisevertrag zurücktreten. Jedoch nur, wenn ein Verschulden des Reiseveranstalters selbst auszuschließen ist. Kalkulationsfehler sind beispielsweise nicht davon betroffen. Ein entsprechender Nachweis wird dem Kunden von Punda Milia Travel unverzüglich vorgelegt. Dies kann ebenfalls nur bis 4 Wochen vor Reiseantritt durchgeführt werden und wenn ein entsprechendes Vergleichsangebot vorgelegt wird. Der Reisepreis wird bei Rücktritt unverzüglich dem Kunden gutgeschrieben.

§9 Aufhebungsvertrag durch außergewöhnlicher Umstände

Liegt nach Vertragsabschluss eine unvorhersehbare höhere Gewalt vor und erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet es die Reise, so können Reiseanmelder und Punda Milia Travel vom Reisevertrag zurücktreten. Dabei wird sich ausdrücklich um eine Rückerstattung der Reisekosten sowie kostengünstige Umbuchung bemüht, ein Anspruch besteht jedoch nicht, wenn Punda Milia Travel nachweisbar Aufwendungen und Folgekosten entstanden sind. Besonders im Falle einer notwendigen Rückbeförderung verpflichtet Punda Milia Travel sich, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die daraus entstehenden Kosten sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen.

§10 Obliegenheiten des Kunden

(1) Wurde die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt, kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Auftretende Mängel hat der Kunde stets sofort an die von uns gestellte Kontaktperson im Zielgebiet anzuzeigen. Punda Milia Travel wird eine gleichwertige Ersatzleistung als Abhilfe stellen, sofern verfügbar. Erfordert dies einen unverhältnismäßigen Aufwand, kann die Abhilfe von Punda Milia Travel und von berechtigten Personen vor Ort verweigert werden.

(2) Konnte keine Abhilfe geschaffen werden und ist die Reise aufgrund eines erheblichen Mangels beeinträchtigt, wird Punda Milia Travel nach den gesetzlichen Bestimmungen handeln und eine Minderung des Reisepreises durchführen. Musste aufgrund der nicht vertragsmäßigen Erbringung der Leistung die Kündigung des Reisevertrages verursacht, kann der Kunde neben dem Mangel auch Schadensersatz verlangen. Dies trifft nicht zu, wenn die Mängel auf einen nicht von Punda Milia Travel vertretenden Umstand beruhen.

(3) Punda Milia Travel informiert die Kunden hiermit über die Pflicht, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist Punda Milia Travel für die Leistung der Abhilfe zu setzen ist. Wird seitens des Kunden die Anzeige des Mangels schuldhaft unterlassen, so entfällt der Anspruch auf Minderung.

(4) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende gegenüber Punda Milia Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Kundenanpsrüche verjähren nach § 651 c – 651 f BGB gegenüber Punda Milia Travel nach zwei Jahren maßgeblich dem Ende der Reise und somit Rückkehr des Kunden. Bestehen bereits innerhalb der zwei Jahre Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Punda Milia Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

(5) Reisende sind dazu verpflichtet, bei auftretenden Mängeln innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder weitestgehend gering zu halten.

§11 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung von Punda Milia Travel ist pro Reise und Kunden auf den Reisepreis beschränkt, wenn es sich nicht um Körperschäden handelt. Dies gilt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Punda Milia Travel für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Die deliktische Haftung seitens Punda Milia Travel gilt für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Summe gilt pro Kunde und pro Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben von der Beschränkung unberührt.

(3) Punda Milia Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Sollte es sich um andere vermittelte Leistungen außer Flugleistungen handeln, wird der Kunde spätestens mit der Buchungsbestätigung über die Fremdleistungen informiert, indem diese eindeutig gekennzeichnet sind.

§12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Vor Reiseantritt werden Reisende von Punda Milia Travel über sämtliche Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und gegebenenfalls Änderungen informiert. Hierfür werden Staatsbürgerschaften der Europäischen Union berücksichtigt. Reisende aus anderen Staaten erhalten vom zuständigen Konsulat eine verbindliche Auskunft.

(2) Die Verantwortung für die Einhaltung aller Bestimmungen für die Ein- und Ausreise des Reiseziels obliegt dem Kunden. Nachteile aus Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Über weitere Einreisebestimmungen, wie Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Reisende selbst zu informieren.

§13 Datenschutz

(1) Die personenbezogenen Daten, die Punda Milia Travel von den Reisenden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Darüber hinaus kann Punda Milia Travel den Kunden zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Sowohl der Speicherung als auch Nutzung der Daten können von Kunden selbstverständlich jederzeit widersprechen. Natürlich erhält der Kunde jederzeit Auskunft von Punda Milia Travel über seine gespeicherten Daten und kann die sofortige Löschung verlangen. Mit Ihrer Reiseanmeldung stimmen Sie diesem Absatz zu.

(2) Die Verarbeitung, Nutzung sowie Erhebung der persönlichen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

§14 Gerichtsstand

(1) Mit dem zwischen Kunden und Punda Milia Travel geschlossenen Reisevertrag findet ausschließlich das deutsche Reiserecht Anwendung.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht zugleich die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Punda Milia Travel kann ausschließlich an seinem Sitz verklagt werden. Der Kunde wiederum kann nur an dessen Wohnsitz verklagt werden.

Stand 01.11.2023

Punda Milia Travel Janine Joeris
Inhaberin Janine Joeris
Am Sportplatz 13
41844 Wegberg
Tel.: +49 (0) 2434 60 39 110
{email::info@punda-milia.de}

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